Sparbuch auflösen - so klappt´s

Das Sparbuch ist immer noch die beliebteste Geldanlage der Deutschen, obwohl es hierauf fast kaum mehr Zinsen gibt. Abgesichert sind die Einlagen auf dem Sparbuch über die zweistufige Einlagensicherung der Banken. Allein die gesetzliche Einlagensicherung sieht eine abgesicherte Spareinlage pro Bankkunde von 100.000 Euro vor. Doch auch unter den konservativen, vor allem älteren Sparern, macht sich langsam aber sicher im Zuge der Eurokrise Resignation breit. Sie möchten doch lieber zu einer renditestärkeren Anlageform wechseln. Dies macht es jedoch nötig, wenn das gesamte Sparvermögen dorthin wandern soll, dass das Sparbuch gekündigt werden muss.

Hierfür besteht allerdings eine Hürde, ein Kündigungsfrist, die drei Monate beträgt. Es kann jedoch auch sein, dass diese Kündigungsfrist länger ist, wenn dies zwischen Bankkunde und Bank so festgelegt wurde. Eine dritte Möglichkeit besteht darin, das Sparbuch gegen die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Trotz Vorfälligkeitsentschädigung lohnt sich dies durchaus in vielen Fällen. Benötigt man das Geld sofort für die Begleichung einer Schuld, müsste man nötigenfalls einen Kredit aufnehmen oder das Girokonto überziehen. Rechnet man diese Zinsen gegen, ist die fristlose Kündigung des Sparbuchs meist die günstigere Alternative. Gleiches gilt auch, wenn ein Verstorbener ein Sparbuch hinterlassen hat. Hierfür benötigt man allerdings außer dem Personalausweis auch das Testament, in dem vom Notar bestätigt wird, dass derjenige, der die Kündigung durchführt auch der Erbberechtigte des Sparvermögens ist. Möglicherweise sollte man die Kündigung in diesem Fall einem Anwalt seiner Wahl überlassen.

Für die Kündigung selbst bedarf es im Normalfall lediglich eines formlosen Schreibens an die Bank, dass man sein Sparbuch nach Ablauf der Kündigungsfrist auflösen und das Guthaben ausgezahlt bekommen möchte. Sind die Fristen verstrichen, geht man mit dem Sparbuch wieder zur Bank, legt den Personalausweis vor, wenn man dort nicht persönlich bekannt ist. Von der Bank wird das Sparbuch, nachdem das Guthaben ausgezahlt wurde, in Bar oder aufs Girokonto, entwertet.